Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg

1) Bitte stellen Sie mir den Lieferauftrag an die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung, vorzugweise über das Hamburger Transparenzportal <transparenz.hamburg.de>.

Allgemeine Rahmendaten zur Ausschreibung dieses Auftrags und zur Zuschlagserteilung am 15. Juni 2015 finden sich im Deutschen Ausschreibungsportal. <http://ausschreibungen-deutschland.de/234609_Vertrag_ueber_Vollstrombezug_fuer_den_Lieferzeitraum_von_drei_Kalenderjahren_ab_dem_112016_2015_Hamburg> Jedoch bleiben wesentliche Fragen darin offen.

Soweit nicht der gesamte Vertrag veröffentlicht wird interessiert mich insbesondere,
a) wie die anderen öffentlichen Auftraggeber gemäß I.4) der Auschreibung den 7 Losen zuzuordnen sind
b) wieviele Abnahmestellen auf jeden der Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil
c) der aktuelle Arbeitspreis im Standardlastprofil
d) die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber

2) Zum Vergabeverfahren bitte ich um Auskunft über
a) die Kriterien für die Definition "Ökostrom", d.h. welche Bedingungen mußten Bieter erfüllen?
b) die vollständige Liste der Bieter.

3) Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber.

Begründung: In Hamburg gilt Klimaschutz als Querschnittsaufgabe, die nicht allein bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt ist. Die wenigsten öffentlichen Einrichtungen werden ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht. Ein besonders günstiger Strombezug über den Poolvertrag behindert jede Initiative zur Eigenerzeugung oder Einsparung von Energie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche von jeder öffentlichen Einrichtung zu beachten sind. Über den Poolvertrag werden knapp 3% des gesamten Hamburger Stromverbrauchs gehandelt, ca. 350 GWh pro Jahr. Die Stadt übt daher mit diesem Vertrag eine erhebliche Konsumentenmacht aus. Daraus ergibt sich ein öffentliches Interesse an der konkreten Ausgestaltung des Vertrags.

Speziell zu 3): Im Bereich der Kulturhäuser werden etwa die Motte und die Fabrik in Ottensen, die Zinnschmelze in Barmbek, die Honigfabrik und das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, die Kulturfabrik in Billstedt, das Sasel Haus und das Freizeitzentrum in Schnelsen beliefert. Dagegen werden der Bramfelder Kulturladen Brakula, das Bürgerhaus Hartzloh in Barmbek-Nord, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus Gefionstraße Altona oder das Bürgerhaus in Lokstedt, sicher noch etliche weitere Stadtteilkulturzentren und Jugendhäuser nicht über diesen Vertrag beliefert. Wieso?

Gleiches läßt sich für den Bereich der Museen durchdeklinieren. Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Völkerkundemuseum, Archäologisches Museum Harburg sind dabei aber wie steht es etwa mit dem Jenisch Haus? Welche Teilnahmebedingungen gelten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. Januar 2016
  • Frist
    1. März 2016
  • 0 Follower:innen
Christian Völker
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Christian Völker
Betreff
Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#13752]
Datum
27. Januar 2016 13:24
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1) Bitte stellen Sie mir den Lieferauftrag an die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung, vorzugweise über das Hamburger Transparenzportal <transparenz.hamburg.de>. Allgemeine Rahmendaten zur Ausschreibung dieses Auftrags und zur Zuschlagserteilung am 15. Juni 2015 finden sich im Deutschen Ausschreibungsportal. <http://ausschreibungen-deutschland.de/234609_Vertrag_ueber_Vollstrombezug_fuer_den_Lieferzeitraum_von_drei_Kalenderjahren_ab_dem_112016_2015_Hamburg> Jedoch bleiben wesentliche Fragen darin offen. Soweit nicht der gesamte Vertrag veröffentlicht wird interessiert mich insbesondere, a) wie die anderen öffentlichen Auftraggeber gemäß I.4) der Auschreibung den 7 Losen zuzuordnen sind b) wieviele Abnahmestellen auf jeden der Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil c) der aktuelle Arbeitspreis im Standardlastprofil d) die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber 2) Zum Vergabeverfahren bitte ich um Auskunft über a) die Kriterien für die Definition "Ökostrom", d.h. welche Bedingungen mußten Bieter erfüllen? b) die vollständige Liste der Bieter. 3) Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber. Begründung: In Hamburg gilt Klimaschutz als Querschnittsaufgabe, die nicht allein bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt ist. Die wenigsten öffentlichen Einrichtungen werden ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht. Ein besonders günstiger Strombezug über den Poolvertrag behindert jede Initiative zur Eigenerzeugung oder Einsparung von Energie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche von jeder öffentlichen Einrichtung zu beachten sind. Über den Poolvertrag werden knapp 3% des gesamten Hamburger Stromverbrauchs gehandelt, ca. 350 GWh pro Jahr. Die Stadt übt daher mit diesem Vertrag eine erhebliche Konsumentenmacht aus. Daraus ergibt sich ein öffentliches Interesse an der konkreten Ausgestaltung des Vertrags. Speziell zu 3): Im Bereich der Kulturhäuser werden etwa die Motte und die Fabrik in Ottensen, die Zinnschmelze in Barmbek, die Honigfabrik und das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, die Kulturfabrik in Billstedt, das Sasel Haus und das Freizeitzentrum in Schnelsen beliefert. Dagegen werden der Bramfelder Kulturladen Brakula, das Bürgerhaus Hartzloh in Barmbek-Nord, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus Gefionstraße Altona oder das Bürgerhaus in Lokstedt, sicher noch etliche weitere Stadtteilkulturzentren und Jugendhäuser nicht über diesen Vertrag beliefert. Wieso? Gleiches läßt sich für den Bereich der Museen durchdeklinieren. Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Völkerkundemuseum, Archäologisches Museum Harburg sind dabei aber wie steht es etwa mit dem Jenisch Haus? Welche Teilnahmebedingungen gelten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Völker <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Völker

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Völker, vielen Dank für Ihren Auskunftsantrag nach dem HmbTG. Wir möchten Sie bitten, Ihren Au…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg [#13752]
Datum
3. Februar 2016 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Völker, vielen Dank für Ihren Auskunftsantrag nach dem HmbTG. Wir möchten Sie bitten, Ihren Auskunftsantrag an die für diesen Vertrag auskunftspflichtige Stelle Behörde für Umwelt und Energie - NGE 2511 - unter nachstehender E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>> erneut zu stellen. Die Finanzbehörde hat lediglich das formelle Ausschreibungsverfahren begleitet. Die Behörde für Umwelt und Energie ist die fachliche und vertragsdurchführende zuständige Stelle. Sollten Sie Anmerkungen, Fragen oder weitere Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, sich mit mir telefonisch, per Fax oder E-Mail in Verbindung zu setzen. Mit freundlichem Gruß Beschaffung und Strategischer Einkauf für Hamburg - 131/31 - Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Postanschrift: Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Besucheranschrift: Große Bleichen 27, 20354 Hamburg, Zi. 528 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.hamburg.de/einkauf-hamburg  Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese Mail ausdrucken