Vertrag über Vollstrombezug ab dem 1.1.2016 für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg
1) Bitte stellen Sie mir den Lieferauftrag an die Energie Vertrieb Deutschland EVD GmbH für öffentliche Einrichtungen der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung, vorzugweise über das Hamburger Transparenzportal <transparenz.hamburg.de>.
Allgemeine Rahmendaten zur Ausschreibung dieses Auftrags und zur Zuschlagserteilung am 15. Juni 2015 finden sich im Deutschen Ausschreibungsportal. <http://ausschreibungen-deutschland.de/234609_Vertrag_ueber_Vollstrombezug_fuer_den_Lieferzeitraum_von_drei_Kalenderjahren_ab_dem_112016_2015_Hamburg> Jedoch bleiben wesentliche Fragen darin offen.
Soweit nicht der gesamte Vertrag veröffentlicht wird interessiert mich insbesondere,
a) wie die anderen öffentlichen Auftraggeber gemäß I.4) der Auschreibung den 7 Losen zuzuordnen sind
b) wieviele Abnahmestellen auf jeden der Auftraggeber entfallen, sortiert nach Lastgangmessung oder Standardlastprofil
c) der aktuelle Arbeitspreis im Standardlastprofil
d) die prognostizierte jährliche Strommenge je Auftraggeber
2) Zum Vergabeverfahren bitte ich um Auskunft über
a) die Kriterien für die Definition "Ökostrom", d.h. welche Bedingungen mußten Bieter erfüllen?
b) die vollständige Liste der Bieter.
3) Neben dem Liefervertrag interessieren mich die Zugangsbedingungen für die anderen Auftraggeber.
Begründung: In Hamburg gilt Klimaschutz als Querschnittsaufgabe, die nicht allein bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt angesiedelt ist. Die wenigsten öffentlichen Einrichtungen werden ihrer Verantwortung in dieser Hinsicht gerecht. Ein besonders günstiger Strombezug über den Poolvertrag behindert jede Initiative zur Eigenerzeugung oder Einsparung von Energie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten, welche von jeder öffentlichen Einrichtung zu beachten sind. Über den Poolvertrag werden knapp 3% des gesamten Hamburger Stromverbrauchs gehandelt, ca. 350 GWh pro Jahr. Die Stadt übt daher mit diesem Vertrag eine erhebliche Konsumentenmacht aus. Daraus ergibt sich ein öffentliches Interesse an der konkreten Ausgestaltung des Vertrags.
Speziell zu 3): Im Bereich der Kulturhäuser werden etwa die Motte und die Fabrik in Ottensen, die Zinnschmelze in Barmbek, die Honigfabrik und das Bürgerhaus in Wilhelmsburg, die Kulturfabrik in Billstedt, das Sasel Haus und das Freizeitzentrum in Schnelsen beliefert. Dagegen werden der Bramfelder Kulturladen Brakula, das Bürgerhaus Hartzloh in Barmbek-Nord, das Eidelstedter Bürgerhaus, das Bürgerhaus Gefionstraße Altona oder das Bürgerhaus in Lokstedt, sicher noch etliche weitere Stadtteilkulturzentren und Jugendhäuser nicht über diesen Vertrag beliefert. Wieso?
Gleiches läßt sich für den Bereich der Museen durchdeklinieren. Kunsthalle, Museum für Kunst und Gewerbe, Völkerkundemuseum, Archäologisches Museum Harburg sind dabei aber wie steht es etwa mit dem Jenisch Haus? Welche Teilnahmebedingungen gelten?
Information nicht vorhanden
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Datum27. Januar 2016
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1. März 2016
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